Was macht eine Ärztin im Sozialmedi­zinischen Dienst?

Dr. med. Ina de Vries arbeitet als Ärztin im Sozial­medi­zinischen Dienst der Deut­schen Renten­versiche­rung Olden­burg-Bremen. Im Interview spricht sie über ihre Aufgaben und die Ent­scheidung, in den öffent­lichen Dienst zu wechseln.

Welche Aufgaben haben Sie als Ärztin im Sozialmedizinischen Dienst?

In erster Linie bin ich als allgemeinmedizinische Gutachterin tätig. Ich führe eine ausführliche Befragung zur Krankheits-, Sozial- und Arbeitsgeschichte durch, untersuche den Versicherten und ordne medizinisch-technische Untersuchungen an, welche in unserem Haus durch unser medizinisches Fachpersonal durchgeführt und von mir im Sozialmedizinischen Dienst ausgewertet werden.

Unter Berücksichtigung der im Rahmen der Sachaufklärung eingeholten medizinischen Unterlagen erstelle ich ein Gutachten auf der Basis der Qualitätsrichtlinien der Deutschen Rentenversicherung mit der abschließenden Leistungsbeurteilung für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Verwaltung trifft daraufhin die Entscheidung über den Antrag.

Weiterhin bearbeite ich als Prüfärztin Erstanträge und Weiterzahlungsanträge auf Erwerbsminderungsrente sowie Anträge auf Grundsicherungsleistungen und entscheide, ob eine Stellungnahme nach Aktenlage möglich oder ein sozialmedizinisches Gutachten notwendig ist.

Ärztin im Sozialmedizinischen Dienst
Als Ärztin im Sozialmedizinischen Dienst freut sich Dr. Ina de Vries über geregelte Arbeitszeiten.

Der Gutachtenauftrag wird zum großen Teil an unsere verschiedenen Fachärztinnen und Fachärzte der Hauptverwaltung in Oldenburg oder der Geschäftsstelle in Bremen weitergegeben, zum kleineren Teil an Fremdgutachter mit entsprechender Fachqualifikation.

Darüber hinaus bearbeite ich im Sozialmedizinischen Dienst Widerspruchs- und Klageakten, wenn eine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde. Diese Stellungnahmen dienen unserer Verwaltung und den Juristen als Basis im Sozialgerichtsverfahren.

Welche Vorteile bietet die Arbeit im Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung im Vergleich zu einer Anstellung im Krankenhaus oder dem Führen einer Praxis?

Die geregelten Arbeitszeiten im Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung ohne Nacht-, Wochenend- und Bereitschaftsdienste, wie ich sie aus meinen Tätigkeiten in Kliniken und Arztpraxen kenne, bieten den Vorteil einer guten Work-Life-Balance. Hier ist zudem die Flexibilität einer Teilzeittätigkeit größer als in Klinik oder Praxis. Als angestellte Ärztin muss ich mich auch nicht mehr mit Budgetierungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen auseinandersetzen.

Welchen Ärzten können Sie einen Wechsel zur Deutschen Rentenversicherung empfehlen?

Ich empfehle denjenigen Ärztinnen und Ärzten einen Wechsel zur Deutschen Rentenversicherung, die gerne in einem interdisziplinären Team zusammenarbeiten, sozialmedizinisch interessiert sind, Beruf, Familie und Freizeit gut miteinander vereinbaren möchten und sich ein geregeltes Einkommen wünschen.

Aktuell sind 27 Stellenangebote für Ärzte (m/w/d) verfügbar.

Fachärztin / Facharzt - Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Chirurgie, Innere Medizin, Orthopädie, Unfallchirurgie, verschiedene Fachgebiete

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Über uns

Die Deutsche Rentenversicherung Saarland als Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Träger der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung mit Sitz im Saarland hat als Hauptaufgabe die Alterssicherung. Nach dem Leitsatz „Rehabilitation vor Rente“ engagieren wir uns auch im Bereich Rehabilitation und Sozialmedizin. Bei Anträgen auf Rente wegen Erwerbsminderung sowie bei Anträgen auf Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation werden regelmäßig Ärztinnen und Ärzte zur Untersuchung, Begutachtung und Beratung eingeschaltet.

Unsere Leistungen

  • Interessante, verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Teil-/Vollzeittätigkeit (bei Bewährung auf Dauer)
  • Vergütung nach Entgeltgruppe 14/15 (TV EntgO-DRV) sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
  • Übernahme in ein Beamtenverhältnis (BesGr. A 13/14) bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich
  • Möglichkeit die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ zu erwerben
  • Möglichkeit zu Nebentätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
  • Begleitende Einarbeitung in die neuen Aufgaben in einem angenehmen, kollegialen Umfeld
  • Äußerst flexible Arbeitszeitregelung mit der Möglichkeit des Freizeitausgleichs bei Überstunden (keine Nacht- und Bereitschaftsdienste)
  • Arbeiten im Homeoffice möglich nach Vereinbarung
  • Gütesiegel „familienfreundliches Unternehmen"
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (Betriebssportangebote u.a.)
  • Nutzung von Vergünstigungen (z. B. Jobticket etc.)

 

Ihre Voraussetzungen

 

  • Abgeschlossene Weiterbildung und Facharztanerkennung oder vergleichbare Qualifikation
  • Interesse an sozialmedizinischen Fragestellungen
  • Fähigkeit zur ganzheitlichen, auch andere Fachgebiete umfassenden sozialmedizinischen Betrachtungsweise
  • Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Entscheidungsfreudigkeit und Flexibilität
  • Bildschirmtauglichkeit

 

Stellenbeschreibung

Als Gutachterin bzw. Gutachter im Ärztlichen Dienst stehen für Sie sozialmedizinische Begutachtungen von Versicherten im Rahmen von Anträgen auf Gewährung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Vordergrund. Zum Aufgabengebiet gehören auch Stellungnahmen zu Anträgen auf medizinische oder berufliche Rehabilitation, Grundsicherung sowie die Beratung der Sachbearbeitung in medizinischen Fragen.

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